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Teilnahmebedingungen

Veranstalter des Wettbewerbs ist:
Schaffhauser Blauburgunderland, Vordergasse 73, 8200 Schaffhausen, info@blauburgunderland.ch

  1. Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen mit Wohnsitz in der Schweiz.
  2. Die Teilnahme ist ausschliesslich Personen ab 18 Jahren gestattet. Der Wettbewerb steht in direktem Zusammenhang mit Weingenuss; eine Altersverifikation kann jederzeit verlangt werden.
  3. Mitarbeitende des Schaffhauser Blauburgunderlands sowie beauftragte Agenturen und deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
  4. Die Teilnahme ist kostenlos und nicht an den Kauf eines Produkts gebunden.
  1. Der Wettbewerb wird online über die Kampagnen-Website durchgeführt.
  2. Zur Teilnahme ist das vollständige Ausfüllen des Teilnahmeformulars erforderlich.
  3. Pro Person ist eine Teilnahme zulässig. Mehrfachteilnahmen mit identischen oder verschiedenen Angaben werden disqualifiziert.
  4. Der Veranstalter behält sich vor, Teilnahmen auszuschliessen, die unvollständige, unwahre oder manipulierte Angaben enthalten.
  1. Zu gewinnen sind Erlebnispreise rund um Schaffhauser Wein und die Region. Die genauen Preise werden auf der Kampagnen-Website kommuniziert.
  2. Ein Anspruch auf einen bestimmten Preis oder eine Barauszahlung besteht nicht. Der Veranstalter behält sich vor, einen Preis durch einen gleichwertigen zu ersetzen.
  3. Die Gewinner werden nach Ablauf des Wettbewerbs per E-Mail benachrichtigt und müssen innerhalb von 14 Tagen antworten. Bei Nichtmeldung verfällt der Anspruch.
  1. Die Gewinner werden nach Ablauf der Wettbewerbsfrist ermittelt – die genaue Methode der Ermittlung wird kommuniziert.
  2. Der Entscheid des Veranstalters ist endgültig. Über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt.
  3. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  1. Die im Rahmen des Wettbewerbs erhobenen Personendaten werden zur Durchführung des Wettbewerbs und zur Zusendung des Newsletters verwendet.
  2. Es gelten die Datenschutzbestimmungen des Veranstalters.
  1. Der Veranstalter haftet nicht für technische Störungen, die eine Teilnahme verhindern oder beeinträchtigen.
  2. Der Veranstalter behält sich vor, den Wettbewerb jederzeit ohne Vorankündigung zu unterbrechen oder zu beenden, sofern ein wichtiger Grund vorliegt.
  1. Der Veranstalter behält sich vor, diese Teilnahmebedingungen jederzeit anzupassen. Massgeblich sind die zum Zeitpunkt der Teilnahme gültigen Bedingungen.
  2. Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Schaffhausen.

Schaffhauser Blauburgunderland, August 2026